I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob und ggf. mit welchem Wertansatz die Schadenersatzforderung des Antragstellers gegen den Verkaufsvermittler W zu aktivieren ist und ob der Antragsgegner (das Finanzamt) ungeklärte Privateinlagen zu Recht dem Gewinn und den steuerpflichtigen Umsätzen der Antragsteller in den Streitjahren 2003 bis 2005 hinzugerechnet hat. Das Finanzamt hat den bei ihm gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) mit Verwaltungsakt vom 13. März 2008 abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Betriebsprüfungsbericht vom 6. Dezember 2007, die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
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