Der am 12. September 1937 geborene Kläger betreibt seit 1966 einen umfangreichen Kunst- und Antiquitätenhandel in S mit Zweigbetrieben in anderen Städten (Bl. 3, 41 Fahnd.A). Der anhängige Rechtsstreit geht um die Feststellung einkommensteuerlicher Verluste zum 31. Dezember 1995 und zum 31. Dezember 1997.
Nach den beim Beklagten geführten Akten hat der Kläger folgende Erträge aus dem Betrieb seines Unternehmens erklärt (Bl. 14 ff., 53 Fahnd.A, BilH)
1971: + 12.000
1972: + 17.500
1973: + 25.000
1974: + 30.000
1975: - 66.117
1976: keine Erklärung
1977: keine Erklärung
1978: keine Erklärung
1979: keine Erklärung
1980: - 79.758
1981: - 538.191
1982: - 321.234
1983: - 549.898
1984: - 439.825
1985: keine Erklärung
1986: keine Erklärung
1987: keine Erklärung
1988: keine Erklärung
1989: keine Erklärung
1990: keine Erklärung
1991: keine Erklärung
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