FG Saarland - Urteil vom 23.05.2006
1 K 476/02
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 162 ;

Teilwertabschreibung; Ordnungsgemäße Buchführung; Vollschätzung

FG Saarland, Urteil vom 23.05.2006 - Aktenzeichen 1 K 476/02

DRsp Nr. 2006/20944

Teilwertabschreibung; Ordnungsgemäße Buchführung; Vollschätzung

Die Teilwertabschreibung einzelner Wirtschaftsgüter kommt im Rahmen einer Vollschätzung, die wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Buchführung geboten ist, nicht in Betracht, sondern ist untrennbarer Bestandteil der Schätzung des Unternehmensgewinnes.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 162 ;

Tatbestand:

Der am 12. September 1937 geborene Kläger betreibt seit 1966 einen umfangreichen Kunst- und Antiquitätenhandel in S mit Zweigbetrieben in anderen Städten (Bl. 3, 41 Fahnd.A). Der anhängige Rechtsstreit geht um die Feststellung einkommensteuerlicher Verluste zum 31. Dezember 1995 und zum 31. Dezember 1997.

Nach den beim Beklagten geführten Akten hat der Kläger folgende Erträge aus dem Betrieb seines Unternehmens erklärt (Bl. 14 ff., 53 Fahnd.A, BilH)

1971: + 12.000

1972: + 17.500

1973: + 25.000

1974: + 30.000

1975: - 66.117

1976: keine Erklärung

1977: keine Erklärung

1978: keine Erklärung

1979: keine Erklärung

1980: - 79.758

1981: - 538.191

1982: - 321.234

1983: - 549.898

1984: - 439.825

1985: keine Erklärung

1986: keine Erklärung

1987: keine Erklärung

1988: keine Erklärung

1989: keine Erklärung

1990: keine Erklärung

1991: keine Erklärung