FG Berlin, vom 22.03.2004 - Aktenzeichen 8 K 8079/03
DRsp Nr. 2005/3120
Teleskop als Arbeitsmittel eines Lehrers
Ein Lehrer, der neben Mathematik und Physik auch Astronomie unterrichtet, kann die Anschaffungskosten eines Teleskops als Werbungskosten abziehen, wenn es aus beruflichen Gründen angeschafft und ganz überwiegend beruflich genutzt worden ist.
Dem Werbungskostenabzug stand nicht entgegen, dass sich der Kläger auch privat mit Astronomie beschäftigte. Da die Anschaffungskosten für ein Teleskop regelmäßig 410 EUR (netto) übersteigen, sind sie auf die Nutzungsdauer zu verteilen (§ 9 Abs. 1 Nrn. 6, 7 EStG, R 44 LStR).