FG Berlin vom 22.03.2004
8 K 8079/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nrn. 6, 7 ; LStR R 44;
Fundstellen:
EFG 2004, 1362

Teleskop als Arbeitsmittel eines Lehrers

FG Berlin, vom 22.03.2004 - Aktenzeichen 8 K 8079/03

DRsp Nr. 2005/3120

Teleskop als Arbeitsmittel eines Lehrers

Ein Lehrer, der neben Mathematik und Physik auch Astronomie unterrichtet, kann die Anschaffungskosten eines Teleskops als Werbungskosten abziehen, wenn es aus beruflichen Gründen angeschafft und ganz überwiegend beruflich genutzt worden ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nrn. 6, 7 ; LStR R 44;

Für die Praxis:

Dem Werbungskostenabzug stand nicht entgegen, dass sich der Kläger auch privat mit Astronomie beschäftigte. Da die Anschaffungskosten für ein Teleskop regelmäßig 410 EUR (netto) übersteigen, sind sie auf die Nutzungsdauer zu verteilen (§ 9 Abs. 1 Nrn. 6, 7 EStG, R 44 LStR).

Fundstellen
EFG 2004, 1362