Die Erinnerung von Rechtsanwältin Y gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23.02.2022 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Verfolgte ist aufgrund seiner Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) in Kaiserslautern ergriffen worden. Die Ausschreibung hat auf dem gegen ihn erlassenen Europäischen Haftbefehl des Kreisgerichts in T. vom 16.08.2021 (Aktenzeichen ...) beruht. Der Verfolgte ist am 28.10.2021 durch das Amtsgericht Kaiserslautern angehört worden. Rechtsanwältin Y ist in dem Anhörungstermin dem Verfolgten als Beistand beigeordnet worden. Mit Beschluss vom 08.11.2021 hat der Senat Auslieferungshaft angeordnet und mit weiterem Beschluss vom 09.12.2021 deren Fortdauer angeordnet. Mit Beschluss vom 30.12.2021 hat der Senat die Auslieferung des Verfolgten nach Ungarn für zulässig erklärt. Eine mündliche Verhandlung vor dem Senat hat nicht stattgefunden. Am 13.01.2022 ist der Verfolgte den ungarischen Behörden übergeben worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|