Testamentsvollstreckervergütung als Einkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG - - Voraussetzungen für die Änderung eines Einkommensteuerbescheids
FG Nürnberg, Urteil vom 13.08.2007 - Aktenzeichen V 108/05
DRsp Nr. 2007/19020
Testamentsvollstreckervergütung als Einkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG - - Voraussetzungen für die Änderung eines Einkommensteuerbescheids
1. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG führen Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten im Regelfall zu Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit und gehören somit zu den Einkünften aus selbständige Arbeit nach § 18 Abs. 1EStG. Wird eine an sich unter § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG fallende Tätigkeit im Rahmen eines freien Berufs im Sinn der Nr. 1 der Vorschrift ausgeübt, so ist sie der Hauptberufstätigkeit zuzurechnen.2. § 174 Abs. 4 S. 1 AO erlaubt für den Fall, dass aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes ein Steuerbescheid ergangen ist, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden.