Zum 01.01.2011 wird die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für die Übernachtungen in der Stadt Erfurt in Kraft treten.
Die Kulturförderabgabe wird sich auf 5 % des vom Übernachtungsgast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags (einschließlich der Umsatzsteuer) belaufen.
Umsatzsteuerlich stellt die Kulturförderabgabe für die Beherbergungsbetriebe einen durchlaufenden Posten dar, da nach § 5 Abs. 1 der o. g. Satzung der jeweilige Gast Abgabenschuldner sein wird und die Beherbergungsbetriebe die Abgabe lediglich für die Stadt Erfurt vereinnahmen und an diese abführen werden.
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