Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 31.05.2010
S 2342 A - 62 - A 2.14

Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 31.05.2010 (S 2342 A - 62 - A 2.14) - DRsp Nr. 2010/80341

Thüringer Landesfinanzdirektion, Verfügung vom 31.05.2010 - Aktenzeichen S 2342 A - 62 - A 2.14

DRsp Nr. 2010/80341

Einkommensteuerliche Behandlung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen (Existenzgründerrichtlinie)

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen (Existenzgründerrichtlinie) wurde am 23.03.2009 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.

Gefördert werden der Aufbau und die Sicherung junger Unternehmen im Freistaat Thüringen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Ausgaben des Unternehmens. Die Förderung beträgt bis zu 600 € pro Monat für die Dauer von bis zu zwölf Monaten.

Eine Förderung erfolgt gem. Tz. 4.2 der Richtlinie nur, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach § 57 SGB III (Gründungszuschuss - bis 01.08.2006: Überbrückungsgeld) besteht.

Die Zuwendung ist steuerpflichtig, da ein Befreiungstatbestand - insbesondere nach § 3 Nr. 2 EStG - nicht greift, weil

  • die Zuwendung weder nach dem SGB III noch nach dem AFG gewährt wird, sondern nach Tz. 1.3 der Existenzgründerrichtlinie nach verschiedenen EU-Verordnungen und der Thüringer Landeshaushaltsordnung,