FG Niedersachsen - Urteil vom 24.09.2014
3 K 118/14
Normen:
AO § 218 Abs. 2; AO § 225; BGB § 242;
Fundstellen:
AO-StB 2015, 75

Tilgungsbestimmung bindend

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.09.2014 - Aktenzeichen 3 K 118/14

DRsp Nr. 2015/46

Tilgungsbestimmung bindend

Ein Abrechnungsbescheid hat für die Beteiligten die verbindliche Feststellung zum Inhalt, ob und inwieweit der festgesetzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis bereits verwirklicht (erfüllt) oder noch zu verwirklichen ist. Eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung kann nicht durch eine anderweitige Tilgungsbestimmung ersetzt werden, da sowohl eine durch den Steuerpflichtigen getroffene Tilgungsbestimmung i.S.d. § 225 Abs. 1 AO als auch eine Tilgung ohne Tilgungsbestimmung grds. bindend sind . Eine Tilgungsbestimmung ist jedoch dann nicht mehr wirksam, wenn sie der Steuerpflichtige wirksam angefochten hat.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2; AO § 225; BGB § 242;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob eine einmal getroffene Tilgungsbestimmung bindend ist.

Die Mutter der Klägers, KL, schenkte mit notariellem Vertrag vom 25. Februar 2003 dem Kläger und seinen zwei Brüdern, BL und JL, in Vorwegnahme der testamentarisch verfügten Erbfolge vier Grundstücke zu je einem Drittel. Hierbei behielt sich die Mutter des Klägers auf ihre Lebensdauer den Nießbrauch an den Grundstücken vor.