BFH - Beschluß vom 26.02.2002
X B 79/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1035

Tod eines Prozessbeteiligten; Verfahrensfortgang

BFH, Beschluß vom 26.02.2002 - Aktenzeichen X B 79/01

DRsp Nr. 2002/7390

Tod eines Prozessbeteiligten; Verfahrensfortgang

Die Rechtsnormen, die den Einfluss des Todes eines Prozessbeteiligten auf den Fortgang und Abschluss des Verfahrens betreffen, gelten auch im Finanzgerichtsverfahren.

Gründe:

1. Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil es nicht fristgemäß begründet wurde und Wiedereinsetzungsgründe nicht dargetan oder sonst ersichtlich sind.