Es ist zu entscheiden, ob Aufwendungen des überlebenden Ehegatten anlässlich des Todes seines Ehepartners für seine eigene Grabstätte in einem Doppelgrab neben dem verstorbenen Ehepartner als außergewöhnliche Belastung (agB) zu berücksichtigen sind (§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG)).
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