LSG Bayern - Beschluss vom 22.03.2018
L 5 KR 434/17
Normen:
SGG § 155; SGG § 193 Abs. 1 S. 3; ZPO § 91a; ZPO § 93; SGB V § 33; SGB V § 2 Abs. 1; SGB V § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, - Vorinstanzaktenzeichen S 18 KR 247/13

Tragung von außergerichtlichen KostenVersorgung mit dem Schaftsystem Klimaschaft-SymphonieFehlende Marktreife der begehrten Versorgung

LSG Bayern, Beschluss vom 22.03.2018 - Aktenzeichen L 5 KR 434/17

DRsp Nr. 2018/8389

Tragung von außergerichtlichen Kosten Versorgung mit dem Schaftsystem Klimaschaft-Symphonie Fehlende Marktreife der begehrten Versorgung

!: Ein Anspruch auf Versorgung in Gestalt des Schaftsystems "Klimaschaft-Symphonie" ist nicht gegeben. 2. Bei dieser Form der Versorgung handelt es sich um eine nur als Weltneuheit einmalig vorgestellte Neuentwicklung, welche nie zur Marktreife gelangt ist.

Tenor

Außergerichtliche Kosten des Klägers sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 155; SGG § 193 Abs. 1 S. 3; ZPO § 91a; ZPO § 93; SGB V § 33; SGB V § 2 Abs. 1; SGB V § 12 Abs. 1;

Gründe

I.

Nach übereinstimmender Erledigterklärung sowie nach Kostenantrag der beiden Beteiligten ist über die Tragung der außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen zu entscheiden.

Ausgangspunkt ist ein von der Beklagten abschlägig entschiedener Antrag auf Sachleistungsversorgung des Klägers mit einem Oberschenkelprothesen-Klimaschaft "Symphonie". Dieser Schaft war als weltweit erstes Klimaschaftsystem vom Hersteller ROMEDIS GMBH im Mai 2012 auf der Fachmesse ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK in Leipzig 2012 vorgestellt worden.