Der Antrag wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens.
3.Der Streitwert des Verfahrens wird auf 295 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Aufhebung eines zu ihrem Nachteil ergangenen inländischen Schiedsspruchs.
Die Antragstellerin (= Schiedsklägerin) und die Antragsgegner(innen) (= Schiedsbeklagte) bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Teil II (Gemeinschaftsordnung) der nach § 8 WEG errichteten und in den Wohnungseigentumsgrundbüchern in Bezug genommenen notariellen Teilungserklärung vom 1.12.2005 enthält in § 19 folgende Bestimmung:
Schiedsklausel/Schiedsvereinbarung
I. Schiedsklausel
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|