FG Niedersachsen - Urteil vom 01.09.1998 VII 474/97
Fundstellen:
EFG 1999, 443
Trotz finanzamtlicher Ausschlußfristsetzung im Vorverfahren darf das Finanzgericht Rechtsschutz vollumfänglich gewähren.
FG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1998 - Aktenzeichen VII 474/97
DRsp Nr. 1999/6371
Trotz finanzamtlicher Ausschlußfristsetzung im Vorverfahren darf das Finanzgericht Rechtsschutz vollumfänglich gewähren.
1. Trotz erfolgter Fristsetzung gem. § 364 b Abs. 1 Nr. 1AO im Vorverfahren darf das Finanzgericht in vollem Umfang Rechtsschutz gewähren.2. § 76 Abs. 3FGO dient allein der Effizienz des gerichtlichen Verfahrens und ist nicht dazu geeignet, Probleme der Steuerverwaltung abzufedern.
Tatbestand:
Streitig ist die Höhe der Einkünfte des Kl aus nichtselbständiger Arbeit für das Steuerjahr 1994.
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