FG Niedersachsen - Urteil vom 01.09.1998
VII 474/97
Fundstellen:
EFG 1999, 443

Trotz finanzamtlicher Ausschlußfristsetzung im Vorverfahren darf das Finanzgericht Rechtsschutz vollumfänglich gewähren.

FG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1998 - Aktenzeichen VII 474/97

DRsp Nr. 1999/6371

Trotz finanzamtlicher Ausschlußfristsetzung im Vorverfahren darf das Finanzgericht Rechtsschutz vollumfänglich gewähren.

1. Trotz erfolgter Fristsetzung gem. § 364 b Abs. 1 Nr. 1 AO im Vorverfahren darf das Finanzgericht in vollem Umfang Rechtsschutz gewähren. 2. § 76 Abs. 3 FGO dient allein der Effizienz des gerichtlichen Verfahrens und ist nicht dazu geeignet, Probleme der Steuerverwaltung abzufedern.

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Einkünfte des Kl aus nichtselbständiger Arbeit für das Steuerjahr 1994.