Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb festverzinslicher Wertpapiere, Anschaffungs- oder Werbungskosten?
BFH, Beschluss vom 30.07.2002 - Aktenzeichen VIII B 23/02
DRsp Nr. 2002/15588
Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb festverzinslicher Wertpapiere, Anschaffungs- oder Werbungskosten?
Es ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb festverzinslicher Wertpapiere Anschaffungs- oder Werbungskosten sind und ob die Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert derartiger Wertpapiere die im Rahmen der Überschusseinkünfte unbeachtliche Vermögensebene betreffen.
Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben nicht schlüssig dargelegt, dass der Streitfall die Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung erfordert (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
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