1. Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung durch die Beteiligten, die auch im Verfahren über eine eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III B 162/95, BFH/NV 1998, 1259), ist lediglich noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.
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