BFH - Beschluß vom 18.03.2002
I B 48/01
Normen:
FGO § 138 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1163

Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenfolge

BFH, Beschluß vom 18.03.2002 - Aktenzeichen I B 48/01

DRsp Nr. 2002/10099

Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenfolge

Die Anwendung des § 138 Abs. 2 FGO setzt voraus, dass die Erledigung das jeweils anhängige Verfahren betrifft.

Normenkette:

FGO § 138 Abs. 2 ;

Gründe:

1. Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung durch die Beteiligten, die auch im Verfahren über eine eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III B 162/95, BFH/NV 1998, 1259), ist lediglich noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.