FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.01.2013
5 K 4164/09
Normen:
EStG § 4 Abs. 4a;
Fundstellen:
DStRE

Überentnahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit drei Kanzleistandorten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2013 - Aktenzeichen 5 K 4164/09

DRsp Nr. 2014/2974

Überentnahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit drei Kanzleistandorten

1. Bei einer in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft tätigen Rechtsanwaltssozietät, die an drei Standorten tätig ist und für jede der Kanzleien eine gesonderte Buchführung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornimmt, sind bei der Berechnung der Übernentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG die Betriebsergebnisse zusammenzurechnen, da bei der Personengesellschaft von einem einheitlichen Betrieb auszugehen ist. 2. Das Gebot der Rechtsformneutralität und das Verbot der sog. Sternsozietät führt zu keiner abweichenden Beurteilung.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4a;

Tatbestand