I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob im Rahmen eines Zolllagerverfahrens eine Abgabenschuld entstanden ist.
Der AStin wurde am 1. April 1999 die Bewilligung Nr. DE/8750/LD/0031 zum Führen eines Zolllagers oder für die Inanspruchnahme des Zolllagerverfahrens erteilt. Im Rahmen dieser Bewilligung war das vereinfachte Verfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens ausschließlich für die Überführung von Waren in den freien Verkehr aus einem Zolllager des Typs D durch Anschreibung bewilligt. In allen anderen Fällen waren die zollrechtlichen Bestimmungen und Förmlichkeiten einzuhalten.
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