I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt ein Unternehmen, das den Verlag, die Herausgabe und den Druck von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen aller Art, die Entwicklung und den Betrieb elektronischer Kommunikationsmittel aller Art sowie publizistische Dienstleistungen zum Gegenstand hat.
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