FG München, vom 15.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2429/10
Übergang des wirtschaftliches EigentumsZulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts
BFH, Beschluss vom 07.05.2014 - Aktenzeichen IX B 146/13
DRsp Nr. 2014/9637
Übergang des wirtschaftliches EigentumsZulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts
NV: Rechtsfragen zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1AO) sind nicht grundsätzlich bedeutsam, weil es für deren Beantwortung entscheidend auf die vom FG als Tatsacheninstanz zu würdigenden und damit regelmäßig nicht klärungsbedürftigen Umstände des Einzelfalls ankommt.
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) noch ist die Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) zuzulassen.
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