Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 16. März 2022 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 30. August 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Oktober 2021 abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
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