I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wurde am 19. September 1983 fristlos aus einer Sozietät ausgeschlossen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte.
In dem Sozietätsvertrag vom ... 1980 war für den Ausschluß eine Partners die Fortsetzung der Partnerschaft durch die verbleibenden Partner bestimmt. Ein aus wichtigem Grund ausgeschlossener Partner sollte als Abfindung nur den auf ihn entfallenden Anteil der freien Rücklagen sowie den auf ihn entfallenden Anteil am Buchwert des Inventars erhalten. Ein Schiedsgerichtsvertrag zum Partnerschaftsvertrag sah die Klärung aller Streitigkeiten aus dem Partnerschaftsvertrag durch ein Schiedsgericht vor.
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