Streitig ist, ob dem Kläger Kindergeld für ... von September bis Dezember 1998 zusteht.
Der Kläger ist Vater des am ... Dezember 1977 geborenen Sohnes ... hat zunächst das Gymnasium an der ... in ... besucht. Vom 1. August 1995 bis 31. Januar 1998 hat er eine Berufsausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann bei P. in ... absolviert. Nach Ende der Ausbildung hat ... bei dieser Firma bis 31. August 1998 gearbeitet. Seit 31. August 1998 besucht er das Wirtschaftsgymnasium in ..., angemeldet hat er sich dort am 30. März 1998.
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