SchlHOLG - Urteil vom 30.07.2020
6 U 46/18
Normen:
SGB X § 116 ; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276;

Übergegangener Schadensersatzanspruch nach einem Unfall beim Nordic WalkingKein Haftungsausschluss bei paralleler Sportausübung

SchlHOLG, Urteil vom 30.07.2020 - Aktenzeichen 6 U 46/18

DRsp Nr. 2020/16500

Übergegangener Schadensersatzanspruch nach einem Unfall beim Nordic Walking Kein Haftungsausschluss bei paralleler Sportausübung

Orientierungssätze: Gemeinsames Nordic Walking - Haftung für Verletzungen

Bei gemeinsamer sportlicher Betätigung ohne Wettkampfcharakter ist ein Haftungsausschluss möglich, wenn die gemeinsame Sportausübung zu für alle erkennbaren Gefahren führt, die sich auch bei regelgerechtem Verhalten nicht vermeiden lassen; ein Haftungsausschluss bei Ausübung einer Parallelsportart ist demgegenüber nicht angezeigt.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck geändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zum Ersatz sämtlicher weiterer Schäden aus dem Schadensereignis vom 01.12.2013 zu Lasten der Versicherten der Klägerin, Frau ..., geboren am ...1962, verpflichtet ist, soweit diese gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 79 % und der Beklagte zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

SGB X § 116 ; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276;

Gründe