I. Die Klage der zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) richtet sich gegen die Einkommensteuerbescheide für 1990 bis 1996 sowie Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1990, 31. Dezember 1991, 31. Dezember 1992, 31. Dezember 1993 und 31. Dezember 1995.
Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob ein im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung 1996/1997 zugunsten der Kläger für 1990 ermittelter Verlust noch bei der Verlustfeststellung zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1990 zu berücksichtigen sei und sich hieraus im Wege des Verlustvortrags eine Minderung der festgesetzten Einkommensteuer für die Folgejahre ergebe.
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