Streitig ist, ob die Überlassung von Standflächen auf Kirmessen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfreie Leistungen sind.
Die Klägerin, eine Stadt, erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Überlassung von Standflächen auf öffentlichen Flächen bei Wochenmärkten und Kirmessen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|