Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 20.07.2021, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Nebenintervenient.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Itzehoe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Berufungskläger wendet sich gegen die Zurückweisung seiner Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, die sich gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der ursprünglichen Beklagten, der X bank AG (im Folgenden: X), vom ... Mai 2020 richtet, durch den die Aktien der Minderheitsaktionäre im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out von der aktuellen Beklagten übernommen wurden.
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