I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Die Klägerin bezieht als angestellte Rechtsanwältin Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zur Abdeckung von Vermögensschäden schloss sie eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ab. Die Versicherungssumme pro Versicherungsfall beläuft sich auf 2 000 000 DM. Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (ABG-A). Die Versicherungsbeiträge, die sich in den Streitjahren 1998 bis 2000 auf je 2 970 DM beliefen, trug der Arbeitgeber der Klägerin, ohne sie der Lohnsteuer zu unterwerfen.
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