Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. Januar 2016 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.706,80 Euro nebst 5% Zinsen seit dem 29. November 2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|