FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.09.2011
11 K 2758/10
Normen:
FGO § 108;

Übernahme eines Rechnungspreises in die Zollwertermittlung

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011 - Aktenzeichen 11 K 2758/10

DRsp Nr. 2012/21341

Übernahme eines Rechnungspreises in die Zollwertermittlung

Ist die Übernahme eines Rechnungspreises in die Zollwertermittlung erst nach der Umrechnung des in US-Dollar ausgewiesenen Rechnungsbetrages in DM zu entnehmen, ist der Tatbestand zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes insoweit zu ergänzen.

1. Der Tatbestand des Urteils vom 7. Juni 2011 wird gemäß § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wie folgt ergänzt:

Auf S. 8 des Urteils wird im letzten Absatz in Zeile 6 nach dem Satz, „Der Zollwert ist mit 230.464,08 DM angegeben.”, der folgende Satz eingefügt:

„Dieser Wert wurde auf der Grundlage des von der Firma1 in ihrer „Proforma Rechnung” ausgewiesenen Rechnungspreises von 120.665,45 US $ ermittelt (vgl. die „Grundlagen der Zollwertberechnung” im Zollbeleg zu Nr. 9 der Anlage 3 zum Prüfungsbericht vom 3. Dezember 2002).”

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Normenkette:

FGO § 108;

Gründe

I.