Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. April 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Übernahme von weiteren Bestattungskosten iHv 1422,50 Euro.
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