BFH - Urteil vom 21.01.2010
VI R 2/08
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 05.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1743/07

Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei Vorliegen einer Nettovereinbarung

BFH, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen VI R 2/08

DRsp Nr. 2010/5237

Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei Vorliegen einer Nettovereinbarung

Die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber führt bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Übernahme von Steuerberatungskosten im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn führt.