Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin
vom 12. März 2019 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.601,75,- Euro festgesetzt.
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