BFH - Beschluss vom 04.08.2010
X B 172/09
Normen:
§ 15 Abs 1 EStG 1997;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 2053
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 15.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 179/06

Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltungschützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

BFH, Beschluss vom 04.08.2010 - Aktenzeichen X B 172/09

DRsp Nr. 2010/16555

Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltungschützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung

NV: Steuerpflichtige durften zumindest seit 1994 nicht (mehr) darauf vertrauen, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung steuerneutral möglich ist.

Normenkette:

§ 15 Abs 1 EStG 1997;

Gründe

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig, jedoch nicht begründet.

1.

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde von den Prozessbevollmächtigten der Kläger mit Schriftsatz vom 2. November 2009 fristgerecht eingelegt.