FG Hamburg, vom 20.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 217/99
Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen Verwaltungsakts - Auslegung des in einer Urkunde Erklärten keineTatsachenfeststellung
BFH, Urteil vom 24.08.2004 - Aktenzeichen VII R 50/02
DRsp Nr. 2004/16972
Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen Verwaltungsakts - Auslegung des in einer Urkunde Erklärten keineTatsachenfeststellung
»1. "Beförderungspapier" i.S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 ist nur eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellte Urkunde, die den ganzen Transportweg abdeckt, nicht auch ein Dokument, aus dem lediglich hervorgeht, dass die Ware an einen Frachtführer übergeben worden ist. Eine lediglich von dem Frachtführer unterzeichnete Übernahmequittung auf dem CMR-Formular genügt als Nachweis der Beförderung der Erstattungsware zum Drittlandsempfänger deshalb nicht.2. Es bleibt offen, ob eine etwaige Verletzung sich für das HZA aus § 25VwVfG ergebender Verfahrenspflichten dazu führt, dass trotz Fehlens der gemeinschaftsrechtlich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen Ausfuhrerstattung zu gewähren ist.«