Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie ist durch Beschluss vom 26. August 1997 mit Wirkung ab 1. Januar 1997 durch eine formwechselnde Umwandlung aus der S-GmbH hervorgegangen. Die Umwandlung wurde am 2. Dezember 1997 im Handelsregister eingetragen.
Die Klägerin ermittelte einen Übernahmeverlust von 4 790 336,92 DM. Diesem Betrag trug sie durch Aufstockung von Wirtschaftsgütern gemäß § 4 Abs. 6 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 (im Folgenden: UmwStG) in der steuerlichen Ergänzungsbilanz ihrer Kommanditistin Rechnung. Sie machte den Verlust in Höhe von 1 144 862,92 DM, der in der Ergänzungsbilanz infolge der Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die umwandlungsbedingten Aufstockungsbeträge entstand, gewinnmindernd geltend.
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