FG Saarland - Urteil vom 06.02.2002
1 K 17/99
Normen:
AO § 90 ; AO § 218 Abs. 2 ;

Überprüfung von Kontoauszügen des Finanzamts; Feststellung

FG Saarland, Urteil vom 06.02.2002 - Aktenzeichen 1 K 17/99

DRsp Nr. 2002/4716

Überprüfung von Kontoauszügen des Finanzamts; Feststellung

Es ist einem Stpfl. im Regelfall zumutbar, sich mit den Kontoauszügen des Finanzamts zu befassen. Soweit dabei Fragen auftreten, die anhand der Kontoauszüge nicht ohne Weiteres zu klären sind, kann der Stpfl. sinnvollerweise frühzeitig einen Abrechnungsbescheid beantragen.

Normenkette:

AO § 90 ; AO § 218 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Rechtsanwalt von Beruf. Seine steuerlichen Angelegenheiten betreffen überwiegend den Bereich der Einkommensteuer.

Nachdem im Jahre 1998 Differenzen zwischen den Beteiligten hinsichtlich der zutreffenden Verrechnung von Erstattungen und Zahlungen aufgetreten waren, wandte sich der Kläger am 7. Januar 1999 (Rbh, Bl. 9) an den Beklagten. Er forderte ihn auf, den aus seiner Sicht offenen Differenzbetrag von 7.636,60 DM an ihn zu überweisen. Dies verweigerte der Beklagte unter Hinweis auf die vorgenommenen Verbuchungen.