Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 27.08.2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung beendet ist.
Der am 25.12.1954 geborene Kläger war bei der Beklagten seit Februar 2012 zuletzt als Head of Regulatory Affairs F.&Q gegen ein Monatsbruttogehalt von 9.270,00 € beschäftigt. Er ist promovierter Biologe. Seine Tätigkeit bei der Beklagten betraf die Normen, welchen die Produkte und Rohstoffe unterfallen, mit denen die Beklagte handelt. Er war Ansprechpartner für die Veterinärbehörden und gegenüber der Bundesopiumstelle; zudem war er Datenschutz- und Qualitätsbeauftragter. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete der Arbeitsvertrag vom 19.12.2011 (Bl. 17 ff. d. A.), in welchem es wie folgt heißt:
"§ 4 Kündigung
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