BFH - Beschluß vom 20.01.2000
III B 57/99
Normen:
FGO § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 961

Überraschungsentscheidung

BFH, Beschluß vom 20.01.2000 - Aktenzeichen III B 57/99

DRsp Nr. 2000/2649

Überraschungsentscheidung

Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung durch das FG.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dar (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 3, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).