FG Köln, vom 28.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3713/06
ÜberraschungsentscheidungEigenheimzulage
BFH, Beschluss vom 21.06.2010 - Aktenzeichen IX B 1/10
DRsp Nr. 2010/15765
ÜberraschungsentscheidungEigenheimzulage
1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der fachkundig vertretene Kläger unter Berücksichtigung aller vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen braucht.2. NV: Da das Eigenheimzulagegesetz auslaufendes Recht ist, hat eine Rechtssache hierzu nur ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung.