I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Streitjahren 1991 und 1993 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie waren Gesellschafter der A-GmbH. Aus dieser Geschäftstätigkeit erzielte die A-GmbH in den Streitjahren Umsätze. Der Kläger hielt 75%, die Klägerin 25% der Anteile. Als deren Geschäftsführer erzielten beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Der Kläger tätigte die folgenden Grundstücksgeschäfte und -übertragungen:
Grundstück | Ankauf | Verkauf/Übertragung | Käufer/Empfängerin | KaufpreisDM | Verkaufspreis DM |
Grundstück A | 23. Februar 1990 | 18. Oktober 1991 | A-GmbH | 67.500 | 2,1 Mio. |
Grundstück C (1/2-Anteil neben der Klägerin) | 23. Februar 1990 | 7. Oktober 1993 | Klägerin | 120.480 (= 50%) | 150.600 (= Übernahme einer Belastung durch die Klägerin) |
Grundstück D (1/2-Anteil neben der Klägerin) | 15. Februar 1991 | 17. Juli 1992 | Klägerin | 100.750 (= 50%) | Schenkung an Klägerin |
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