BFH - Urteil vom 16.09.2009
X R 48/07
Normen:
EStG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 15.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 51/01

Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Vordergründigkeit der Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten; Maßgeblickeit der sog. Drei-Objekt-Grenze im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels; Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Bebauung

BFH, Urteil vom 16.09.2009 - Aktenzeichen X R 48/07

DRsp Nr. 2009/28000

Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Vordergründigkeit der Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten; Maßgeblickeit der sog. Drei-Objekt-Grenze im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels; Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Bebauung

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Streitjahren 1991 und 1993 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie waren Gesellschafter der A-GmbH. Aus dieser Geschäftstätigkeit erzielte die A-GmbH in den Streitjahren Umsätze. Der Kläger hielt 75%, die Klägerin 25% der Anteile. Als deren Geschäftsführer erzielten beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Der Kläger tätigte die folgenden Grundstücksgeschäfte und -übertragungen:

Grundstück Ankauf Verkauf/Übertragung Käufer/Empfängerin KaufpreisDM Verkaufspreis DM
Grundstück A 23. Februar 1990 18. Oktober 1991 A-GmbH 67.500 2,1 Mio.
Grundstück C (1/2-Anteil neben der Klägerin) 23. Februar 1990 7. Oktober 1993 Klägerin 120.480 (= 50%) 150.600 (= Übernahme einer Belastung durch die Klägerin)
Grundstück D (1/2-Anteil neben der Klägerin) 15. Februar 1991 17. Juli 1992 Klägerin 100.750 (= 50%) Schenkung an Klägerin