FG Hamburg - Urteil vom 05.04.2018
3 K 229/17
Normen:
BewG § 14 Abs. 3; BGB § 1061;

Überschrift: Schenkungsteuer; Bewertungsgesetz: Bewertung der Nießbrauchsverpflichtung beim sog. Sukzessivnießbrauch

FG Hamburg, Urteil vom 05.04.2018 - Aktenzeichen 3 K 229/17

DRsp Nr. 2023/299

Überschrift: Schenkungsteuer; Bewertungsgesetz : Bewertung der Nießbrauchsverpflichtung beim sog. Sukzessivnießbrauch

§ 14 Abs. 3 BewG ist in den Fällen der Bestellung eines sog. Sukzessivnießbrauchs nicht anwendbar.

Normenkette:

BewG § 14 Abs. 3; BGB § 1061;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Bewertung einer Nießbrauchsverpflichtung des Klägers bei einer Schenkungsteuerfestsetzung.

I.

1. Mit notariell beurkundetem Überlassungsvertrag vom ... 2016 übertrug der zu diesem Zeitpunkt 76 Jahre alte Großvater des Klägers (im Folgenden: Schenker) dem Kläger unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Grundbesitz (eine ... m2 große Eigentumswohnung mit Abstellraum und Kfz-Stellplatz) in Hamburg-1.

In § 6 des Überlassungsvertrages behielt sich der Schenker ein lebenslanges, unentgeltliches Nießbrauchsrecht an dem Vertragsgegenstand vor (...). Der diesbezügliche Jahreswert wurde mit ... € angegeben.

Des Weiteren enthält § 6 folgende Regelung:

"Nach dem Ableben des Veräußerers steht der Nießbrauch mit demselben Inhalt dessen Sohn Herrn A, geb. (...), wohnhaft (...) auf dessen Lebensdauer zu.