Streitig ist, ob der Kläger Deutscher ist und als solcher einen Anspruch auf Kindergeld hat.
Der Kläger, geboren am 20. März 1962, ist verheiratet mit Tatjana ..., geboren am 5. Juni 1962. Aus der Ehe sind die Kinder Irina, geboren am 13. September 1985, und Olga, geboren am 27. Juni 1992, hervorgegangen. Die Eheleute sind mit den Kindern am 10. November 1997 aus Kasachstan in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, nachdem ihnen das Bundesverwaltungsamt einen Aufnahmebescheid erteilt hatte.
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