BFH vom 08.04.1997
I R 66/96

Überstundenvergütungen als vGA

BFH, vom 08.04.1997 - Aktenzeichen I R 66/96

DRsp Nr. 1998/1314

Überstundenvergütungen als vGA

Das Verhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer wird von dem Vertrauen der Gesellschafter getragen, daß der Geschäftsführer seine Arbeit tut. Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden.

Für die Praxis:

Die GmbH ist zudem regelmäßig nicht in der Lage, die Berechtigung entsprechender Forderungen zu prüfen. Sie müßte den Angaben des Geschäftsführers glauben, womit ein unkalkulierbares Risiko verbunden wäre. Dieses Risiko wird sie regelmäßig nicht eingehen. Statt dessen wird sie für eine angemessene Gesamtausstattung des Geschäftsführers Sorge tragen, die das zu übernehmende Kostenrisiko überschaubar macht.