FG Hamburg - Urteil vom 02.07.2002
II 83/01
Normen:
EStG § 34 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuA 2003, 40
DB 2003, 68
EFG 2002, 1530

Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

FG Hamburg, Urteil vom 02.07.2002 - Aktenzeichen II 83/01

DRsp Nr. 2002/18061

Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

Werden rückständige Abgeltungen von Überstunden, die in mehreren Jahren geleistet wurden, in einer Summe nachgezahlt, liegt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 3 a.F. (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG n.F.) vor.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Überstundenvergütungen, die an den Kläger zur Abgeltung von Überzeitarbeit zurückliegender Zeiträume gezahlt wurden, als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten steuerbegünstigt sind.