I.
Die Antragstellerin ist eine Steuerberatungs-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ihr Geschäftsführer ist. Der Geschäftsführer war nach § 10 des Gesellschaftsvertrages vom 2. Dezember 1993 von jeglichem Wettbewerbsverbot befreit. Eine Gegenleistung war dafür nicht zu erbringen.
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