FG Niedersachsen, vom 30.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 278/07
Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 2 FGO bei vorheriger Aussetzung im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vor dem Vollsenat und Wiederaufnahme nach Wegfall des Aussetzungsgrundes
BFH, Beschluss vom 26.03.2012 - Aktenzeichen I B 109/11
DRsp Nr. 2012/8745
Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 2FGO bei vorheriger Aussetzung im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vor dem Vollsenat und Wiederaufnahme nach Wegfall des Aussetzungsgrundes
1. NV: War das Verfahren gemäß § 74FGO im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vor dem Vollsenat ausgesetzt worden und wird es nach Wegfall des Aussetzungsgrundes wieder aufgenommen, ist eine Übertragung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 2FGO nicht möglich.2. NV: Auf die Beachtung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts kann nicht verzichtet werden.