FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.09.2002
1 K 266/00
Normen:
EStG § 6b ; EStG § 6c ; EStR Abschn. 35;
Fundstellen:
EFG 2003, 75

Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb des Steuerpflichtigen angeschafften Wirtschaftsgut

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2002 - Aktenzeichen 1 K 266/00

DRsp Nr. 2003/767

Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb des Steuerpflichtigen angeschafften Wirtschaftsgut

1. Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Ausscheiden der Wirtschaftsgüter und 3 Jahre nach Anschaffung der vermeintlichen Ersatz-Wirtschaftsgüter scheidet mangels Finanzierungszusammenhang aus.2. Der Funktionszusammenhang zwischen ausgeschiedenem und Ersatz- WG ist nicht gewahrt, soweit die Reinvestition im Ursprungsbetrieb des Stpfl. deswegen unterbleibt und in einem anderen Betrieb vorgenommen wird, weil die ausgeschiedenen WG für die Fortführung des Ursprungsbetriebes nicht mehr notwendig sind.3. Der Funktionszusammenhang ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn bei Bejahung einer personenbezogenen Rücklagenbildung der Betrieb, in dem reinvestiert wird, 350 km vom Ursprungsbetrieb entfernt ist.

Normenkette:

EStG § 6b ; EStG § 6c ; EStR Abschn. 35;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb des Klägers angeschafftes Wirtschaftsgut (WG).