Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Einmann-GmbH & Co. KG
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2012 - Aktenzeichen 3 K 2579/11 F
DRsp Nr. 2012/16706
Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Einmann-GmbH & Co. KG
Wird ein nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unentgeltlich aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen übertragenes Wirtschaftsgut innerhalb der dreijähigen Sperrfrist veräußert, ist auch dann rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, wenn der einbringende Gesellschafter zu 100% am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (Einmann-GmbH & Co. KG) beteiligt war.Die infolge der Entstehung eines Übertragungsgewinns aufgedeckten stillen Reserven können jedoch gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 1. Halbsatz EStG durch Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz dem einbringenden Gesellschafter zugeordnet werden.§ 6 Abs. 5 Satz 4 1. Halbsatz EStG ist auch im Fall einer Einmann-GmbH & Co. KG anwendbar (entgegen R 6.15 EStR und Tz. 26 des BMF-Schreibens vom 08.12.2011, BStBl. I 2011, 1279).
Tenor
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