BFH vom 08.03.1994
IX R 37/90

Übertragung eines Mietwohngrundstücks auf minderjährige Kinder

BFH, vom 08.03.1994 - Aktenzeichen IX R 37/90

DRsp Nr. 1997/8593

Übertragung eines Mietwohngrundstücks auf minderjährige Kinder

1. Über die Frage, ob mehrere Steuerpflichtige an den Einkünften beteiligt sind, ist in einem Feststellungsverfahren zu entscheiden. 2. Übertragen Eltern ein Mietwohngrundstück auf ihre minderjährigen Kinder, so sind den Kindern nur dann die Einkünfte aus Vermietung zuzurechnen, wenn diese die Vermieterstellung der Eltern tatsächlich vollständig übernommen haben.

Für die Praxis:

Die Kinder treten zwar zivilrechtlich kraft Gesetzes (§ 571 BGB) in die bestehenden Mietverträge ein. Für die steuerrechtliche Zurechnung der Vermietungseinkünfte ist es jedoch erforderlich, daß die Kinder auch nach außen, vor allem gegenüber den Mietern, tatsächlich als Vermieter auftreten. Dies kann auch durch die Eltern in offener Stellvertretung erfolgen.