Streitig ist, ob die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einer umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilie auf den Ehepartner eine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15 a UStG auslöst, wenn die Immobilie anschließend durch die neu entstandene Ehegattengrundstücksgemeinschaft steuerpflichtig an dieselbe GmbH wie vorher vermietet wird.
Die Klägerin (Klin.) war Alleineigentümerin von zwei aneinander angrenzenden, bebauten Gewerbegrundstücken, C. straße 11 bis 22 und O. straße in C.. Diese Grundstücke waren seit 1986 umsatzsteuerpflichtig an eine B. GmbH vermietet. In den Jahren 1989 bis 1996 wandte die Klin. auf die Gewerbeobjekte Herstellungskosten auf, aus denen sie jeweils den Vorsteuerabzug geltend machte. Es wird wegen der Einzelheiten auf die Darstellung des Beklagten (Bekl.) in der Einspruchsentscheidung (EE) vom 19.04.2001 Bezug genommen.
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